Stadtratsticker September 2020

03. Oktober 2020

Stadtratsticker September 2020

Bericht des 1. Bürgermeisters:

Bürgermeister Wolfgang Lampe informiert über:

Die Schließung des Rathauses („Floh-Alarm“)

In einem kurzen Statement lässt der Bürgermeister die Gründe für die Rathausschließung Revue passieren. Nach der Schädlingsbekämpfung im Rathaus, die danach auch in der Notunterkunft erfolgte, mussten am 15. und 16. 9.2020 Reinigungsarbeiten im Rathaus durchgeführt werden, das seinen Dienstbetrieb am 17.9.2020 wiederaufnahm. Eine Verschiebung der Ausschüsse, bzw. der Stadtratssitzung habe aus rechtlichen Gründen (Ladungsfristen) und Terminenge nicht erfolgen können.

Die Untersuchung zur Mobilfunkversorgung im Landkreis

  • Förderprogramm bis Ende 2022;
  • auf Grund fehlender Mobilfunkanbieter gehören Custenlohr und Kleinharbach zu den sog. „weißen Flecken“:
  • das Landratsamt übernimmt die Koordinierung und Beantragung der Förderung in Höhe von 500000€ pro Kommune;

Sachstand Gesundheitszentrum

Wegen Erkrankung von Herrn Wittmann habe es noch kein Gespräch geben können. Bürgermeister Wolfgang Lampe hoffe aber, zeitnah Kontakt mit ihm aufnehmen zu können.

Dorferneuerung Custenlohr

Die Dorferneuerung in Custenlohr werde wieder aktiviert, nachdem es einen Mitarbeiterwechsel im ALE gegeben hat. Momentan würden, auch aus Kostengründen, die bisherigen Planungen überarbeitet.

Dorfgemeinschaftshaus Welbhausen

  • Abriss nach dem 1.1.2021;
  • Ab März 2021 Wiederaufbau;
  • Ausschreibungen in Kürze;

Termine:

  • Absage des Besichtigungstermins bei Beton Weber, neuer Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben;
  • Besichtigungen von Naturkindergärten: Weitere Termine werden rechtzeitig angeboten;

Bürgerfragestunden

Frau Geißdörfer informierte darüber, dass es wegen Corona keine Bürgerfragestunde mehr gegeben habe. Im nächsten Mitteilungsblatt werde darüber informiert, dass die Mitbürger*innen ihre Anregungen und Fragen schriftlich oder über E-Mail stellen könnten.

Bauangelegenheiten

Genehmigungsfreistellungen

  • IG Langensteinach, Landwehrstraße 2: Neubau einer Leichtbaulagerhalle an Technikumbauhalle;

  • Uffenheim, Konrad-Adenauer-Str. 27: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung;

  • Uffenheim, Konrad-Adenauer-Straße 18: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage;

  • Uffenheim, Friedrich-Dümmler-Str. 8: Nutzungsänderung eines Friseursalons in Wohn und Anbau an das bestehende Wohnhaus;

  • Uffenheim, Kurt-Schumacher-Straße 12: Aufbau eines Satteldachs mit zwei Gauben anstelle des Flachdachs;

Weitere Geschäfte aus laufender Verwaltung

  • IG Langensteinach, Landwehrstraße 5: Neubau einer Lagerhalle mit 2914qm;

  • Uffenheim, Neue Gasse 7: Fassadensanierung zur Straßenseite, Farbe weiter vanille/beige;

  • IG Langensteinach, AM Buchholz 2: BV Errichtung einer Werbeanlage; Stellungnahme zu Bauanträgen

Bei den Bauvorhaben liegen die Nachbarunterschriften und die Zustimmung des Ortsbeirats vor. Das gemeindliche Einvernehmen wird mit 21:0 erteilt.

In Rudolzhofen

  • Nr. 27: Teilabbruch der bestehenden Scheune, Neuerrichtung eines Giebels, Überdachung eines Gewölbekellers;

  • Nr. 38: Errichtung eines Giebels, Überdachung einer Unterstellhalle für Baumaschinen;

  • Flur-Nr. 85: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage Das Bauvorhaben weicht in einigen Punkten von den Festsetzungen ab (Flachdach für Einliegerwohnung, Dachneigung von 20 Grad, Dachneigung von Garage mit 14 Grad, Geschossigkeit II);

  • Nr. 10: Bau eines nicht unterkellerten Einfamilienwohnhauses mit Garage Das Grundstück ist nicht erschlossen. Die Erschließungskosten für Wasser, Kanal und Strom müssen vom Bauwerber getragen werden. Die Regelung erfolgt mit einem Erschließungsvertrag. Von einer Nachbarbeteiligung wurde abgesehen.

In Welbhausen

Klostergasse 50: Abbruch der bestehenden Scheune und Neubau eines Einfamilienwohnhauses an gleicher Stelle;

In Uffenheim

Die Bauvorhaben liegen im Innenbereich. Die Nachbarunterschriften liegen vor. Das gemeindliche Einvernehmen wird mit 21:0 erteilt.

  • Fohlenhofweg 1: Nutzungsänderung und Umbau eines Dachbodens zu einer Wohnung;

  • Rothenburger Straße: Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes und Errichtung eines Pferdebewegungsplatzes; (Abstimmungsergebnis 20:0)

  • Bei der Windmühle 5: Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten Befreiungen für Baulinienüberschreitungen/Baugrenzen sind erforderlich: Im Westen 1m, im Norden 0,80m, im Osten 1m, im Süden max. 1m Beantragt werden von 6 Stellplätzen entlang der nördlichen und 1 Stellplatz an der westlichen Grundstücksgrenze;

  • Dammgasse 4: Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes zu Wohnraum (Antrag auf Vorbescheid) In dem Gebäude sollen zwei Wohnungen entstehen. Kontakt zum Denkmalschutzamt wurde aufgenommen.

PV-Freiflächen-Anlage Welbhausen

Frau Urban (Firma Klärle) informierte über die - 12. Änderung des Flächennutzungsplans
- Aufstellung des Bebauungsplans
- Vorstellung und Billigung der Vorentwurfsplanungen
- Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3. Abs.4 BauGB)

In einer PPP stellte Frau Urban knapp und kompetent die wichtigen Planungsschritte vor:

  • Errichtung eines Solarparks, Gemarkung Welbhausen, entlang der BAB A7, Abfahrt Uffenheim-Langensteinach
  • Größe: 1,1 ha
  • Förderfähigkeit des Projekts durch das EEG sei gegeben;

Ziele der Planung
Es solle eine „schlanke“ Planung geben, mit vereinfachtem Bebauungsplan, die eine rasche Umsetzung ermöglichten.

Umweltprüfung und Umweltbericht, saP (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung)
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen müssten die Belange des Umweltschutzes berücksichtigt werden, auch eine Umweltprüfung habe zu erfolgen. Zudem sei eine saP nötig, Kontakt zur UNB (Untere Naturschutzbehörde) habe es im Vorfeld schon gegeben.

Einige Details dazu: - Fundamentsockel: Betonfundamente (problemloser Rückbau möglich);
- Grasland (keine Flächenversiegelung);
- Anpflanzung von Sträuchern, Büschen, Bäumen (Dauergrünland);
- Anlegen von Blühstreifen, Totholzhaufen, Steinhaufen;
- saP: Untersuchung aller Pflanzen- und Tierarten (keine geschützten Arten);

Vorbereitende Bauleitplanung
Der Flächennutzungsplan ist seit dem 2.11.2006 rechtsgültig und wird als „sonstige Landwirtschaft“ dargestellt, der Bebauungsplan wird parallel dazu nach Richtlinien im BauGB aufgestellt.

Am 20.2.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst, der Stadtrat beschoss in seiner öffentlichen Sitzung den Flächennutzungsplan zu ändern.
Mit 21:0 stimmt der Stadtrat dem Vorentwurf sowie der Änderung des Flächennutzungsplans zu.

Vollzug des Baugesetzbuches: Erschließung des Baugebiets Nr. 36, Schlössleinsbuck

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung sowie Durchführungsbeschluss zur Ausschreibung

  • In diesem Baugebiet sollen 13 Grundstücke erschlossen werden, eines davon ist für ein Mehrfamilienhaus vorgesehen.
  • Die Kostenschätzung dafür beläuft sich insgesamt auf 900.000 €.
  • Um das Tempo zu reduzieren, sollen Parkplätze und Grünflächen wechselseitig angelegt werden.
  • Die Bebauung der Grundstücke kann ab Mitte 2021 erfolgen, es besteht schon jetzt großes Interesse.

Mit 21:0 stimmt der Stadtrat dem Projekt zu.

Sanierung des Sirenenturms am Rathaus

Bürgermeister Wolfgang Lampe und Stadtbaumeister Jürgen Hofmann berichteten, dass auch beim Sirenenturm erhebliche Schäden, wie gelockerte und lose Schieferplatten, rostige Nägel usw. aufgefallen seien und akuter Handlungsbedarf bestehe. Dieser wurde durch Fotos dokumentiert. Die Kostenschätzung für die Sanierung betrage 50.000€, Der Stadtrat befürwortet, mit 21:0 die Sanierung anzugehen.

Vollzug des Straßen- und Wegenetzes: Sanierung von Radwegen in Uffenheim und Ortsteilen, Durchführungsbeschluss

Bürgermeister Lampe berichtete, dass die Stadt Uffenheim für die Radwege in Uffenheim und auf den Ortsteilen unterhaltspflichtig und damit haftbar sei. Da einige Radwege erhebliche Schäden aufwiesen, sei eine Sanierung (von Teilflächen) dringend erforderlich. Stadtrat Wolfgang Barz bekräftigte dies und betonte, dass die Benutzung des Radwegs nach Custenlohr für Radfahrer im Bereich der Senke und Steigung sogar lebensgefährlich sei.

  • Uffenheim, Obere Mühle Ein Teil des Weges wurde bereits saniert. An der Restfläche von 280 qm müssen Ausbesserungen, wie Austausch der schadhaften Asphaltflächen durch eine neue Asphaltdecke und die Andeckung der Bankette durchgeführt werden. Kostenschätzung des Stadtbauamts: 18.500€.

  • Radweg Uffenheim nach Custenlohr: Der Radweg weist im Bereich der Senke und der Steigung (620qm) erhebliche, die Radfahrer gefährdende, Mängel auf. Auch hier ist eine zeitnahe Sanierung nötig. (Abfräsen der Deckschicht, Profilausgleich mit Asphalt, Auftrag einer neuen Asphaltdecke und Andeckung der Bankette). Kostenschätzung des Stadtbauamts: 30.000€.

  • Radweg Wallmersbach Der Radweg, westlicher Ortsrand in Richtung Adelhofen, weist tiefe Schadstellen (600qm) auf, die folgenden Ausbesserungsarbeiten erforderlich machen: Ausfräsen der Betondecke, Ausgleich mit Frostschutz-material, Auftragen einer Asphaltschicht, Andecken der Bankette. Kostenschätzung des Stadtbauamts: 35.000€.

  • Sanierung des Pflasterwegs von Uffenheim nach Langensteinach (Teilstück von 600m Länge) Bereits 2019 wurde der Fahrradweg Langensteinach nach Equarhofen von der Wegekommission als sanierungsbedürftig anerkannt und macht eine grundlegende Instandsetzung erforderlich. Dazu gehören u.a. der Ausbau des Betonpflasters, der Einbau einer neuen Frostschutzschicht, der Einbau einer neuen Asphaltdecke und die Andeckung der Bankette. Kostenschätzung des Stadtbauamts: 127.000€. Der Stadtrat beschloss einstimmig, die Wege zu sanieren.

Übernahme und Weiterbetrieb der S-Bar

Bürgermeister Lampe erinnerte daran, dass Dekan Rasp die Trägerschaft der ev. Kirche für die S-Bar zum Jahresende aufgeben werde. Auch Diakon Ralf Romanciewicz stehe für eine Betreuung nicht mehr zur Verfügung. Momentan werde der Betrieb der S-Bar von Mathias Nestmeier und Team unterstützt. Die S-Bar werde vor allem von Jugendlichen im Alter von 13-16 Jahren besucht, das Mittagsangebot gut angenommen. Wie die Mittagsverpflegung fortgeführt werden könne, müsse noch geklärt werden, weil die Stadt nicht in Konkurrenz zu anderweitigen Angeboten treten dürfe. Bürgermeister Lampe erläuterte, dass die Jugendarbeit eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde sei. Die Bereitschaft, städtische Jugendarbeit zu betreiben, habe aber die Regionalanalyse deutlich gezeigt. Bürgermeister Lampe warb dafür, die S-Bar in städtische Trägerschaft zu übernehmen.

Stadträtin Ursula Suchanka unterstützte den Bürgermeister: „Nach eingehender Beratung spricht sich unsere Fraktion dafür aus, die S-Bar unter städtischer Trägerschaft weiter zu betreiben, weil Kinder und Jugendliche einen Treffpunkt brauchen. Solange es noch kein Jugendkonzept für unsere Stadt gibt, macht es Sinn, die S-Bar als schon etablierten Treffpunkt weiter zu nutzen. Die Erkenntnisse aus der Regionalanalyse sowie Vorschläge des Stadtjugendrats und des Jugendarbeitskreises sollten nun in das vorläufige Konzept aufgenommen werden.“ Die Fraktionen äußerten sich diesem Vorschlag gegenüber positiv. Allein Stadtrat Geißendörfer beantragte eine Verschiebung des Tagesordnungspunktes, weil die Trägerschaft nicht geklärt sei, kein Konzept vorliege und die finanzielle Situation noch nicht geklärt sei.

Zur Frage der Trägerschaft äußerte sich Franziska Düll vom Stadtjugendrat. Sie betonte, dass gerade die Trägerschaft enorm wichtig für das weitere Vorgehen sei. Ursula Suchanka bekräftigte dies und sagte, dass der Stadtjugendrat und der Jugendarbeitskreis, dem auch Mitglieder des Stadtrats, interessierte Jugendliche und Vertreter von Vereinen, angehörten, schon zum Thema S-Bar getagt hätten. Es sei jetzt wichtig, den ersten Schritt zu gehen, indem die Trägerschaft in städtischer Hand ginge. Mit 5: 16 Stimmen spricht sich der Stadtrat gegen eine Verschiebung des Tagesordnungspunktes aus und stimmt danach mit 20: 1 für den Weiterbetrieb der S-Bar in städtischer Trägerschaft ab dem 1.1.2021.

Anträge der Bürgerliste und Bündnis 90/Die Grünen auf Angleichung der Förderung von Sanierung und Neubauten

Die beiden Fraktionen stellten Anträge, bisherige Förderprogramme „Jung kauft alt“, Förderung von Sanierungsgutachten, Förderung an Altbauten und Förderung von Gebäudeabbrüchen mit Ersatzneubau sowie das Baukindergeld der Stadt Uffenheim zu ändern, bzw. zu erweitern. Diese Maßnahmen sollen die Bereitschaft von Bauwerbern steigern, in alte Gebäude zu investieren und die Innenverdichtung in der Stadt und auf den Ortsteilen attraktiver zu machen. Die Anträge werden kontrovers diskutiert. Stadtrat Andreas Schober spricht sich klar gegen eine Änderung des Baukindergeldes aus. Er meint, dass sich die Bürger darauf verlassen würden. Die Forderung der BL nach einem Leerstandsmanagement lehnt Bürgermeister ab, weil der Verwaltungsaufwand, auch in Bezug auf den Datenschutz, sehr groß sei. Wolfgang Lampe teilt mit, dass auch die SPD-Fraktion diesbezüglich auch einen Antrag gestellt habe. Hierbei ginge es um die Förderung von großen Mengen anfallenden Bauschutts bei Abrissen oder Sanierungen von alten Gebäuden. Stadtrat Wolfgang Barz schlägt vor, in der nächsten Sitzung alle drei Anträge zu behandeln und daraus ein schlüssiges Gesamtkonzept zu entwickeln.

Antrag der KITA „Der gute Hirte“, Illesheim auf Zustimmung von päd. Zusatzkräften für das Kindergartenjahr 2020/21

Bürgermeister Lampe informiert, dass die Kita um einen Zuschuss für pädagogische Fachkräfte (für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf) in Höhe von 2.782 € für das neue Kindergartenjahr bittet. Der Stadtrat stimmt mit 21:0 dafür.

Beteiligungsberichte 2019 der ISU- Industrieanlagenvermietungen Uffenheim, der Stadtwind Uffenheim und der Erdgas Uffenheim

Alle Beteiligungsberichte weisen positive Jahresergebnisse auf, die der Stadtrat einstimmig zur Kenntnis nimmt.

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Bürgermeister Wolfgang Lampe gibt bekannt…

  • dass der Workshop „Regionalanalyse – Erstellen eines Profils für Jugendpfleger“ am Samstag, dem 26.9.2020 aus Krankheitsgründen entfalle. Der Ersatztermin werde rechtzeitig bekannt gegeben;

  • ein Straßenname für das Baugebiet „Am Schlössleinsbuck“ gesucht werde. Vorschläge könnten bis zum 7.10.2020 in der Verwaltung eingereicht werden.

  • Stadträtin Ursula Suchanka erinnert daran, dass an der Ansbacher Straße/Parkplätze entlang des Friedhofes noch immer ein großer Werbeanhänger (Hotel Lichterhof) stehe. Frau Geißdörfer informiert dazu, die Zuständigkeit läge in der Hand des Straßenbauamts, auch habe es eine Verkehrsschau gegeben, die das Problem aufgegriffen habe.

Immer gut informiert

Ursula Suchanka
(SPD-Fraktion)

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