Stadtratsticker November 2018

21. November 2018

Sitzung am 15.11. 2018 in Wallmersbach

Begrüßung:

Der Ortssprecher von Wallmersbach, Thomas Gröschel, begrüßte die zahlreichen Zuhörer aus Wallmersbach und Welbhausen im Schützenhaus. Dabei stellte er sein Dorf vor und appellierte eindringlich, dass in der Politik der Fokus von Investitionen auch auf die Dörfer gelenkt werden müsse, um diese lebenswert zu erhalten. Nur so könne man der Landflucht begegnen. Danach bedankte sich Bgm. Wolfgang Lampe für das Grußwort und das zahlreiche Erscheinen vieler Mitbürger und ihr große Interesse.

Bürgerfragestunde:

Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 1 - Geschäftsordnungsregularien:

Der Bürgermeister stellte die frist- und formgerechte Ladung fest und bat um die Genehmigung des Protokolls aus der letzten Sitzung.

TOP 2 - Bericht des 1. Bürgermeisters:

Bgm. Wolfgang Lampe informierte, dass…

  • die Fertigstellung der Rothenburger- und Custenlohrer-Str. erfolgt sei;
  • die Pflasterarbeiten vor dem Ansbacher Tor bis Ende November beendet würden;
  • der Ausbau und Neueinbau der Stadthallenfenster begonnen habe;
  • die ersten Arbeiten am Rathausvorplatz/Kirchplatz begonnen hätten, die Rathaustreppe freigelegt worden sei; sodass nun die Abdichtungen angebracht und dann am Rathausvorplatz selbst weitergearbeitet werden könne;
  • die Schilder für das Parkleitsystem vom Bauhof aufgestellt worden seien;

TOP 3 – Bekanntgabe über Informationen in den Ausschüssen:

Bgm. Wolfgang Lampe

  • informierte über die Ausschreibung für die Innenputz- und Estricharbeiten für das Haus Ansbacher-Straße 26; die Vergabe erfolgte unter TOP 10
  • stellte den Planungsentwurf zur Generalsanierung des Hallenbades vor. (Siehe Stadtratsticker vom 5.11.18).

TOP 4 – Bekanntgabe der in öffentlicher Sitzung der Ausschüsse gemachten Beschlüsse:

Stellungnahme zu Bauanträgen: Bgm. Wolfgang Lampe gab folgende Bauvorhaben bekannt:

  • die Umwidmung eines Carports zu einem Kleingewerbe für Reparaturarbeiten in der Schillerstraße 41;
  • die Planung der Ströbel Bau GmbH für ein weiteres Mehrfamilienhaus („Gloxinia 6“) im Sonnenweg 1

Stadtwerke Uffenheim: Strompreiserhöhung zum 1. Januar 2019 Bgm. Wolfgang Lampe erläuterte die im Finanzausschuss getroffene Stompreiserhöhung: Auf Grund der auf dem Strommarkt spürbar gestiegenen Preise, könnten diese nicht mehr aufgefangen werden und müssten deshalb weitergereicht werden. Der Strompreis in Uffenheim müsse leider deutlich erhöht werden. Für 2019 bedeute dies eine durchschnittliche Kostensteigerung um 7,3%. Bei einem Jahresverbrauch von ca. 3.500 kWh, führe das zu einer Kostenerhöhung von ca. 73€ pro Jahr. Die diesbezüglichen Kundenanschreiben seien bereits an die Haushalte verteilt worden.

TOP 5: Erlass einer Gestaltungsrichtlinie für das Sanierungsgebiet der Stadt Uffenheim, Grundsatzentscheidung:

Bgm. Wolfgang Lampe erinnerte daran, dass die Stadt Uffenheim bereits in den Jahren 1986 und 2016 das Sanierungsgebiet der Stadt Uffenheim festgelegt, bzw. erweitert habe. Der §144 BauGB erlaube der Stadt eine förmliche Steuerungs- und Mitwirkungsmöglichkeit. Die Stadt würde durch den Erlass einer Gestaltungsrichtlinie den Forderungen des Gesetzgebers nachkommen und so das überlieferte Stadtbild sicher stellen. Die Gestaltungsrichtlinien definierten Themen wie z. B: Orts- und Raumstruktur, Baukörper, Dächer und Dachaufstockungen, Fassaden, Türen und Fenster, Farben, Werbeanlagen, Freiflächengestaltung, Energetik und Denkmalschutz. In einer angeregten Diskussion wurde von den Fraktionen über das Für und Wider einer Gestaltungsrichtlinie gegeneinander beraten. Stadträtin Ursula Suchanka äußerte sich für die SPD, dass ein intaktes Ortsbild ein wichtiger Faktor für die Außenwirkung einer Stadt sei. Durch eine Gestaltungsrichtlinie könne das Stadtbild geschützt und erhalten werden. Dies sei auch im ISEK gefordert worden. In den Ausschüssen habe man es schon oft bedauert, keine Gestaltungsrichtlinie verabschiedet zu haben. Die SPD-Fraktion spreche sich für eine solche aus. Mit ihr hätten die Stadt und die Bauherren eine Orientierungs-und Planungshilfe an der Hand. Die Reg. von Mfr. halte eine Gestaltungsrichtlinie für wichtig und fördere sie mit 60%. Nachdem die Möglichkeit bestünde, dass die Stadt mit zwei weiteren Gemeinden die Planungsleistungen durch ein externes Büro ausschreiben könne, würden sich hierbei die Kosten reduzieren. Die Grundsatzentscheidung wurde mit 10:5 für den Erlass einer Gestaltungsrichtlinie getroffen.

TOP 6 – Kommunale Allianz A7 Franken West: Erstellen eines Innenentwicklungskonzeptes; Bestandsanalyse, Mängel und Konflikte, Entwicklungskonzept, Vorstellen des Entwurfs durch Plan 7 Architekten

Bgm. Wolfgang Lampe erläuterte, dass das Architekturbüro Plan 7 die Ortsteile Uttenhofen, Rudolzhofen, Langensteinach mit Kleinharbach unter städtebaulichen Gesichtspunkten untersucht, aber in den Planungsideen die Besitzverhältnisse nicht berücksichtigt, habe. Besonders betrachtet wurden:

  • der Umgriff des Untersuchungsgebietes
  • bestehende Baulücken
  • aktuelle Nutzungen
  • Zustand von Gebäuden
  • Leerstände
  • Einrichtungen der Daseinsvorsorge

Daraus werde für jeden Ort ein Grob- Entwicklungskonzept erarbeitet. Dieses werde im Januar den Bürgerinnen und Bürgern der betroffenen Ortsteile als Diskusionsgrundlage vorgestellt.

  1. Rudolzhofen: Neugestaltung der Freiflächen beim Feuerwehrhaus und der ehemaligen Schule mit dem Ziel, eine erlebbare Dorfmitte zu schaffen sowie Neugestaltung im Bereich des Bushäuschens;
  2. Uttenhofen: Freiflächengestaltung der Ortsmitte, Einbeziehung des Spielplatzes, Erneuerung der Überdachung des Bushäuschens;
  3. Langensteinach mit Kleinharbach: Freiflächengestaltung für den Kirchen- und Friedhofseingang, den Bereich Schützenhaus mit Integration der Bushaltestelle, um das Biotop herum und den neuen Spielplatz;

Die Stadt müsse nun abklären, ob die aufgeführten Maßnahmen als vereinfachtes Dorferneuerungsverfahren vom ALE genehmigt würden. In der anschließenden Diskussion sprachen sich alle Fraktionen einstimmig für diese Maßnahmen aus, geht es letztlich auch darum, die Dörfer am Leben zu erhalten und einen (zumindest kleinen) Schritt für gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land zu machen.

TOP 7 – Abwasseranlage Uffenheim: Neukalkulation der Abwassergebühren ab 1. Januar 2019

Bgm. Wolfgang Lampe erläuterte, dass es in den letzten Jahren bei der Nachkalkulation Verluste gegeben habe, die eine Neuberechnung der Abwassergebühren erforderlich mache. Er betonte, das habe mit den ständig geforderten, umweltrechtlichen Auflagen zu tun. Nachdem die Stadt verpflichtet sei, kostendeckend zu arbeiten, müsse die Stadt jetzt handeln. Er stellte zwei Möglichkeiten dafür vor:

  1. Erhebung einer Grundgebühr von 30 € im Jahr, ab einem Dauerdurchfluss von 4m³ (für größere Durchflüsse steigen die Grundgebühren entsprechend); oder
  2. keine Einhebung einer Grundgebühr, dafür aber Anhebung des m³-Preises auf 3.30€ pro m³; Der Kalkulationsspielraum werde für 4 Jahre festgesetzt. Danach wurden die beiden Varianten diskutiert. Der Stadtrat sprach sich mit 15:0 für die Einführung der Grundgebühr aus.

TOP 8 – Dorfgemeinschaftshaus Welbhausen: Zuwendungsantrag im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen“

Wie Bgm. Wolfgang Lampe auch, erläuterte Ortssprecher Uwe Strebel aus Welbhausen noch einmal detailliert den Verlauf des Projekts „Abbruch und Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses“ in Welbhausen, anfallende Kosten, Beteiligungen und Förderungen. Er wies darauf hin, dass an diesem Abend viele Welbhäuser gekommen seien, weil ihnen das Dorfgemeinschaftshaus sehr am Herzen läge und große Bereitschaft gezeigt werde, sich einzubringen, auch durch Mitarbeit. Auch die Stadträte sahen in ihren Redebeiträgen die Notwendigkeit, die einmalige Förderchance von 80% zu ergreifen und sprachen sich trotz der erheblichen Kosten für den Abbruch und Neubau des Dorfgemeinschaftshauses aus. Stadträtin Ursula Suchanka meldete sich für die SPD-Fraktion Zu Wort und befürwortete die Realisierung des Projekts. Sie sagte: „Das Leben findet innen statt, so war es früher, so ist es heute und so soll es in der Zukunft sein. Das Dorfgemeinschaftshaus Welbhausen ist ein sehr gutes Beispiel für die Innenentwicklung eines Ortes. Eine Förderung von 80% darf nicht ausgeschlagen werden. Zuletzt beweist die Dorfbevölkerung einen großen Zusammenhalt und Bürgersinn, was sich in der Bereitschaft zeigt, die große Summe von 200.000 Euro aufzubringen sowie sich aktiv in die Umsetzung und Ausführung einzubringen und zu beteiligen.“ Der Antrag wurde mit 15: 0 positiv beschieden.

TOP 9 – Öffentliche Beratung über den Haushalt 2019 der Stadt Uffenheim

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes erläuterte 1. Bgm. Wolfgang Lampe die (seit mehr als 10 Jahren) angespannte Haushaltssituation für den Haushalt 2019 und die kommenden Jahre. Viele Kosten, gerade im Baubereich, seien in letzter Zeit extrem gestiegen, wie z. B. die geplanten Gesamtkosten für das Hallenbad, um über 1 Million Euro. Die Investitionssumme für den Haushalt betrage 14 Millionen Euro, sodass ein Defizit von 2 Millionen Euro bestehe. Eine Kreditaufnahme sei zwar möglich (in den letzten 4 Jahren wurden über 2 Millionen Euro getilgt), der Haushalt müsse aber von der Rechtsaufsicht des Landratsamtes genehmigt werden. Hierzu seien haushaltsrechtliche Vorgaben einzuhalten. Zur Folge habe dies (leider) eine Schiebung bzw. Streichung von anstehenden Projekten.

In der Sondersitzung des Stadtrates am 5. November wurden alle Investitionsprojekte dem Stadtrat erläutert. Nun bat Bgm. Wolfgang Lampe die Fraktionen, ihre Stellungnahmen zu den verschiedenen Positionen der Investitionsplanung der Stadt Uffenheim für 2018 bis 2022 nach Dringlichkeit abzugeben. Sachlich äußerte jede Fraktion ihre Position. Allein die CSU sah sich dazu nicht imstande, sondern wollte zunächst im zuständigen Ausschuss beraten. Bgm. Wolfgang Lampe wies klar und deutlich darauf hin, dass es im Vorfeld der Haushaltsberatungen wichtig gewesen wäre, auch von der CSU ein Statement zu erhalten, gehe es doch um die Richtung, die die Stadt in Bezug auf die Finanzplanung für die nächsten Jahre beschreiten solle, um keinen Planungsstopp für laufende Projekte bis zum Beschluss des Haushaltes in 2019 verhängen zu müssen. Die Haushaltsberatungen gehen in den Ausschüssen weiter und der Haushalt soll dann, wie jedes Jahr, im März kommenden Jahres verabschiedet werden.

Hier die Stellungnahme von Stadtrat Andreas Schober für die SPD-Fraktion: „Wir haben uns in unserer Fraktion ausführlich beraten, lange diskutiert und sind zu folgendem Konsens gekommen: Um einen genehmigungsfähigen Haushalt zu generieren, sind, wie meine Vorredner schon angemerkt haben, diverse Streichungen bzw. Verschiebungen von vorgesehenen Maßnahmen unumgänglich. Man muss hierbei einen klaren Kopf bewahren und darf keine Emotionen aufkommen lassen. Es macht nur dann Sinn, Maßnahmen zu streichen oder zu verschieben, wenn es sich nicht förderschädlich auswirkt, d.h. die Maßnahme noch nicht begonnen wurde oder die Förderung ausschließlich für einen bestimmten Zeitraum zu erwarten ist. Die Realisierung von drei Großprojekten belasten unseren Haushalt stark:

  1. Die Generalsanierung des Hallenbads mit der enormen Kostensteigerung. Eine Verschiebung kommt für uns nicht infrage, weil das Projekt schon zu weit vorangeschritten ist und es aus unterschiedlichsten Gründen für unsere Stadt notwendig ist.

  2. Das geplante Dorfgemeinschaftshaus in Welbhausen. Auch dieses Projekt können wir nicht verschieben, bekommen wir doch einen höchstmöglichen Fördersatz von 80%, den wir keinesfalls aufs Spiel setzten dürfen.

  3. Der Radweg nach Brackenlohr: Auch wenn unsere Fraktion sich seit 10 Jahren für den Bau des Radwegs ausgesprochen hat, erscheint uns dies die einzige große Maßnahme, die wir verschieben können. Der Radweg nach Brackenlohr wird in Sonderbaulast der Stadt Uffenheim gebaut. Die Errichtung macht vielleicht auch erst Sinn, wenn der genaue Trassenverlauf der Staatstraße bekannt ist. Es gibt eine Standardförderung, die auch nach einer Verschiebung gewährt wird.

Wir haben uns dafür entschieden, weitere Projekte oder Maßnahmen vorzuschlagen, die verschoben oder gestrichen werden könnten. - Uttenhofen, der zweite Abschnitt der Hochwassermaßnahme, die erforderliche Abtragung des, kann auch später erfolgen;

  • die geplante Neuerrichtung einer Notunterkunft kann (vorerst durch Anmietung von Containern) verschoben werden;

  • der geplante Fitnessparcours sollte vorerst mit nur weingen Geräten realisiert werden;

  • die von uns beantragte Treppe zum Schlosspark wird vorerst auf Eis gelegt;

  • die anstehenden Brückensanierungen der Bahnbrücken könnten verschoben werden;

  • Am Schellengründlein sollten nur Bausicherungsmaßnahmen durchgeführt werden, der geplante Ausbau wird auf später verschoben;

  • Die Machbarkeitsstudie für den neuen Bauhof wird ebenfalls verschoben; Wir sprechen uns aber dagegen aus, die Erschließung der geplanten Baugebiete zu verschieben, weil durch den Verkauf der Bauplätze auch wieder dringend erforderliche Einnahmen generiert werden.

Nach den Stellungnahmen der Fraktionen erläuterte die Kämmerin Birgit Kaspar, warum sie es für dringend erforderlich gehalten habe, diese Vorüberlegungen, die in den Ausschüssen noch vertieft diskutiert würden, zum jetzigen Zeitpunkt zu erhalten.

TOP 10 – Vergabe für die Innenputz- und Estricharbeiten für das Haus Ansbacher-Straße 26;

Die Ausschreibungen wurden mit 14:0 an die günstigsten Bieter vergeben. 1. Innenputz: Alexander Stäck ( 32.734, 10€) 2. Estricharbeiten: Rüttger Fußbodenbau, Iphofen( 5658,46€)

Allzeit gut informiert durch Ihre SPD-Stadtratsfraktion

Ursula Suchanka

Teilen