Bericht des 1.Bgm. Wolfgang Lampe – Bekanntgaben und Beschlüsse aus dem Finanz- und Verwaltungsausschuss – Vollzug des Baugesetzbuches - Baugebiete - Antrag der SPD-Fraktion – Dorfgemeinschaftshaus in Welbhausen – Nachbarschaftshilfe
Die Beschlussfähigkeit des Stadtrates war gegeben. Die Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung vom März 2019 erfolgte ohne Beanstandung.
Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gemeindliches Einvernehmen wird einstimmig erteilt für folgende Vorhaben:
Gemeindliches Einvernehmen wird einstimmig verweigert:
Einstimmige Genehmigung zum Schlachten von Tieren mit einer Kapazität von 4 Tonnen bis weniger als 50 Tonnen Lebendgewicht je Tag erfolgte.
Einstimmige Genehmigung zum Räuchern von Fleischwaren von weniger als 75 Tonnen je Tag
Stellungnahme der Stadt zur Aufstellung einer Einbeziehungsatzung der Gemeinde Gallmersgarten Einstimmiger Beschluss zur Kenntnisnahme und keinerlei Einwänden.
Herr Hensel vom LRA NEA/BW ist ab 01.04.19 gemeinsamer Datenschutzbeauftragter für die Landkreisgemeinden. Er wird einstimmig vom Stadtrat als DSB bestellt, ebenso wie Frau Belzner von der städtischen Hauptverwaltung als dessen Stellvertreterin für den eigenen Zuständigkeitsbereich.
Im Haushalt 2019 sind 80.000,-€ dafür eingesetzt. Laut Kostenschätzung 63.000,-€ für Teilabriss und Baumeisterarbeiten und 17.000,-€ für Zimmereiarbeiten. Aber jeweils nur eine Firma hat ein Angebot abgegeben. Die Gesamtkosten lägen damit 76 % über den geschätzten Kosten aus dem Jahre 2016. Den Stadtrat machte der 1. Bgm. daher das Angebot zeitnah mit der Denkmalschutzbehörde zu verhandeln (W.Lampe: „So erhaltenswert scheint der Schuppen doch nicht zu sein“). Parallel dazu bittet er die zwei Firmen um eine Verlängerung der Bindefrist um mögliche Verhandlungsergebnisse noch kostenmindernd geltend machen zu können.
Aufgrund der nötigen schnellen Bauvergabe der Neuverlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen soll der VA vom Stadtrat ermächtigt werden, den Auftrag schon am 03.06.19 in der VA Sitzung zu vergeben. Dies ist erforderlich, weil die Kostenschätzung über 100.000,-€ liegt und laut Geschäftsordnung dann der Stadtrat zuständig wäre. Die Vergabeermächtigung erfolgte einstimmig.
Überreichung des Zuwendungsbescheides vom Amt für ländliche Entwicklung erfolgte am 03.05.19.
Finanzierung der Gesamtkosten laut Kostenschätzung von 1.385.000,-€:
Einstimmig beschließt der Stadtrat, dass das Stadtbauamt Angebote für die weiteren Architektenleistungen einholen soll und eine gemeinschaftliche Bauherrenschaft der Stadt mit dem Schützenverein gebildet und letztlich auch der VA zur Vergabe der nächsten Leistungsphasen ermächtigt wird. Positiv zu bewerten und durchaus lobenswert ist nach unserer Meinung die angesetzte Eigenleistung der Dorfgemeinschaft!
Die Trägerschaft der Nachbarschaftshilfe hat laut Beschluss die Stadt inne. Inzwischen hat sich ein ehrenamtliches Helferteam von ca. 30 Personen zusammengefunden. Frau Susanne Klausecker und Frau Hannelore Katzer übernehmen als erste Ansprechpartner die Koordination. Versichert sind die Helfer über die entsprechenden Versicherungen der Stadt. Treffpunkt der Ehrenamtlichen der Nachbarschaftshilfe ist der Trauungssaal in der Alten Post. Einstimmig beauftragt der Stadtrat in seinem Beschluss die Nachbarschaftshilfe zu starten.
Unser Fraktionssprecher Wolfgang Barz und Ursula Suchanka stellen unseren Antrag im Stadtrat vor. Inhaltlich erheben wir in unserem Antrag die Forderung dass die Stadt den Bürgern die bereits gezahlten Beiträge zurückzahlen soll. Der Grund unseres Antrags ist es, dass noch vor der Abschaffung der „Strabs“ durch die Bayrische Staatsregierung (CSU und Freie Wähler) im letzten Jahr 131 Anlieger der oben erwähnten Straßen nach geltendem Kommunalrecht Ablösevereinbarungen (511.697,-€)mit der Stadt unterzeichnet haben.
Als Stichtag für die Zahlungspflicht wurde von der Regierung in München willkürlich der 31.12.2017 festgelegt. Das bedeutet für unsere SPD-Fraktion eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung der Anlieger und ist zugleich höchst ungerecht gegenüber jenen 18 Anliegern, die bis jetzt nichts bezahlt haben und das auch nicht mehr müssen.
Voraussetzung für die städtische Rückerstattung der Beiträge ist laut unseres Antrages die rechtliche Klärung mit der Bayr. Staatregierung und die Antragstellung durch die betroffenen Anlieger auf Rückzahlung im Rahmen der Härtefallregelung.
Unser 1. Bürgermeister hat im Vorfeld zu dieser Stadtratssitzung alle rund 1700 bayer. Kommunen durch eine Mail angefragt, wie sie mit der Strabs verfahren. Bis zu dieser Stadtratssitzung hat er 267 Rückmeldungen bekommen (126 Kommunen waren ohne Satzung, 117 Kommunen hatten eine Strabs mit Kostenbescheid, 24 Kommunen mit Ablösevereinbarung). Seine Umfrage fand übrigens im Gremium eine breite Zustimmung. W. Lampe verspürte nach eigener Aussage in den Antwortschreiben der Amtskollegen eine gewisse Resignation und Unmut ob dieses Problems. In der Diskussion unseres Antrages stand diese von uns angeprangerte Ungerechtigkeit bei der Bürgerbehandlung auch bei den anderen Fraktionen außer Frage.
Allerdings mokierten sich einige Stadträte anderer Faktionen darüber, dass es für so einen weitreichenden Antrag ein zu früher Zeitpunkt sei, er taktisch gesehen jetzt unklug sei, unserer Fraktion eine unsolidarische Vorgehensweise vorgeworfen wurde, uns mit dem Stellen des Antrags sogar eine schon kommunalwahlkampforientierte Sichtweise unterstellt oder die Mutmaßung geäußert wurde, dass unser Antrag sogar Gefahr liefe, durch eine Mehrheit im Stadtrat abgelehnt zu werden.
Ergebnisorientiert waren dann allerdings Vorschläge von Ratskollegen, den politischen Druck auf die Staatsregierung hoch zu halten, gerade weil die rechtliche Antwort des Innenministeriums auf unsere Resolution des Stadtrates für alle unbefriedigend war. Die Frage, ob das gesprochene Recht überhaupt einer gerichtlichen Prüfung standhalte, wurde ebenso in den Raum gestellt.
Ein weiterer Vorschlag war ein zeitnahes Vorsprechen unserer drei Bürgermeister im Innenministerium zusammen mit Hans Herold zu vereinbaren, um unseren Forderungen noch mehr Nachdruck zu verleihen.
Unser Fraktionskollege Gerhard Stumpf sprach ebenfalls die Ungerechtigkeit für die betroffenen Uffenheimer Bürger an. Die Entscheidungen und Ausführungsbestimmungen bezeichnete er als sittenwidrig, da sie gegen den rechtlichen Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen. Unseren betroffenen Mitbürgern müsse Gerechtigkeit widerfahren. Durch unseren Antrag und die Diskussion darüber, werde die Wichtigkeit dieses Themas noch augenscheinlicher.
W. Barz betonte in seinem Schlusswort die inhaltliche Richtigkeit unseres Antrags und verteidigte auch den Zeitpunkt der Antragsstellung. Allein schon die kontroverse Diskussion darüber rechtfertige diesen Antrag. Aber aus Gründen einer geschlossenen Vorgehensweise des Stadtrates, die auch nach außen sichtbar werden soll, nehme die SPD-Fraktion den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt zurück. Diese Entscheidung wurde im Stadtrat mit Applaus aufgenommen.
Anmerkung meinerseits: CSU und Freie Wähler als neue Regierungskoalition haben bei der Abschaffung der Strabs den „Schwarzen Peter“ einfach an die Kommunen weitergegeben. Die geplanten Strabs-Ausgleichszahlungen an die Kommunen werden hinten und vorne nicht ausreichen. Folglich müssen finanzschwächere Kommunen die Sanierung maroder Straßen aufschieben oder an anderer Stelle im städtischen Haushalt Geld einsparen. Wir brauchen aber starke, leistungsfähige Kommunen, die die Grundlage unserer Gesellschaft sind.
Gegenwärtig sind im Baugebiet Wiesenstraße die Erschließungsbaumaßnahmen im vollen Gange. Im Kaufpreis sind Herstellungsbeiträge für Wasser und Abwasser sowie der Verbesserungsbeitrag für die Grundstücksfläche und ein Viertel der Geschossfläche enthalten. Einstimmig wurde vom Stadtrat die Empfehlung des Finanzausschusses angenommen und der Verkaufspreis auf 111,-€ je m² festgelegt. Baubeginn spätestens nach 5 Jahren verpflichtend.
Die Erschließungsbaumaßnahmen in diesem Jahr wurden bereits vom Stadtrat vergeben und sind bereits im Gange. Einstimmig wurde vom Stadtrat die Empfehlung des Finanzausschusses angenommen und der Verkaufspreis auf 89,-€ je m² festgelegt. Baubeginn spätestens nach 5 Jahren verpflichtend.
Immer gut informiert!
Ihre SPD-FRAKTION
Udo Kurpiela