Stadtratsticker Juni 2024

09. Juli 2024

Sitzung im Juni

Bericht des 1.Bgm. W. Lampe

 Befüllung des Wasserbeckens im Hallenbad ab 19.08.2024 zur Dichtigkeitsprüfung und Neueröffnung ist im Oktober geplant. Die Außenanlagen werden derzeit fertig gestellt.

 Bis August sollen die noch zu erledigenden Innen- und Außenarbeiten am Würzburger Torturm endgültig abgeschlossen werden 

Rückzahlung Straßenausbaubeiträge

– Antrag der Grundstückseigentümer der Custenlohrer Straße auf Übernahme der zumutbaren Eigenbeteiligung Folgender Sachverhalt stellt sich dar: Die Strabs (Straßenausbaubeiträge), welche die Grundstückseigentümer der sanierten Custenlohrer Straße, Rothenburger Straße und Bahnhofstraße zu leisten hatten, wurden rückwirkend zum 31.12.2017 abgeschafft. Aber 2017 wurden noch nach geltendem Recht von vielen Betroffenen Ablösevereinbarungen unterzeichnet und bezahlt. Eine Härtefallkommission der bayerischen Staatsregierung wurde eingerichtet und jeder betroffene Anwohner bekam 2022 von dieser auf Antrag den Härteausgleich gewährt. Der zumutbare Eigenanteil von 2000,- Euro wurde von der Stadt an die betroffenen Grundstückseigentümer gezahlt. Somit wurde die ungerechte Behandlung gegenüber den betroffenen Grundstücksanliegern, die keine Ablösevereinbarung unterzeichneten und nichts zahlten wieder ausgeglichen. Aktuell werden aber gerade diese 2000,- Euro vom Freistaat zurückgefordert. Dazu sagte der 1.Bgm. dem Stadtrat und den vielen anwesenden betroffenen Anwohnern, dass die Stadt nicht nochmals diese Summe bezahlen könne, weil der Freistaat auch diese wieder einfordern würde. Vielmehr forderte der 1.Bgm Lampe, dass die damals zu diesem Sachverhalt von Innenminister Herrmann an eine Uffenheimer Delegation gegebene Zusage, dass sich die Erstattung durch die Stadt nicht nachteilig auswirken werde, eingehalten werden muss. Entsprechende Protestbriefe wurden an ihn, Wirtschaftsminister Aiwanger und Landtagsabgeordnete unseres Stimmkreises verfasst. Alle Fraktionen im Stadtrat äußerten ihr Unverständnis über diese finanzielle Rückforderung der Härtefallkommission. Wolfgang Barz aus unserer Fraktion sagte, Innenminister Herrmann müsse man beim Wort nehmen, denn er habe schließlich ein Versprechen gegeben. Gespannt warten jetzt der Bürgermeister und der Stadtrat und die Anlieger auf die Antworten der angeschriebenen Politikerinnen und Politiker. Landtagsabgeordnete Gabi Schmidt ließ verlauten, dass die Abschaffung der Strabs richtig gewesen sei. Speziell in Uffenheim sei es zu Ungleichbehandlungen der betroffenen Anwohner gekommen und sie setze sich deshalb für den gegangenen Weg der Stadt ein.

Sanierung des Gemeindehauses in Custenlohr

  • Vorstellung der Gesamtmaßnahme mit Kostenschätzung
  • Durchführungsbeschluss Bereits im Januar 2023 wurde vom Stadtrat ein Durchführungsbeschluss zur Sanierung des Gemeindehauses gefasst. Dieser umfasste allerdings nur die Teilunterfangung der Außenwände, Unterfangung und Abdichtung des Kellergeschosses, Risssanierung im Erd- und Obergeschoss einschließlich Nebenkosten. Der damals beauftragte Architekt bezifferte die Kosten auf ca.120.000,-Euro. Aktuell wurden in diesem Jahr vom Planungsbüro Rengier weitere Kostenschätzungen erarbeitet, welche die Gesamtmaßnahmen der Sanierung umfassen. Hierzu gehört der Ausbau des Jugendraumes mit geschätzten Kosten von ca. 93.000, - Euro brutto. Im Vorfeld dieser Maßnahmen ist eine Schädlingsbekämpfung nötig um die Bausubstanz nicht weiter zu gefährden. Das verursacht Kosten von ca.15.000,- Euro brutto. Der von den Sanierungsmaßnahmen ebenfalls betroffene Außenbereich muss mit geschätzten Kosten von ca.35.000,- Euro brutto erneuert werden. Mit den Honorarkosten von ca.7100,- Euro und der Installierung einer Außentreppe als 2. Rettungsweg, die ca.18.000,-Euro kostet, belaufen sich die aktuell ermittelten Kosten summiert auf ca.170.000,-Euro brutto.

Im Haushalt dieses Jahres und des nächsten Jahres sind jeweils ca.60.000,-Euro dafür eingeplant, um zuerst die dringenden Arbeiten für die Unterfangung (beinhaltet die Sicherungsmaßnahmen für das Gebäude gegen Abrutschen oder Setzung) durchzuführen.

Für weitere erforderliche Planungsleistungen in näherer Zukunft wird ein Planungsbüro beauftragt, was noch Kosten von ca.30.000,-Euro brutto bedeutet. Es ergeben sich somit Gesamtkosten von ca.320.000,-Euro.

Diese zu ermitteln war die Bedingung um überhaupt eine Förderung für die Gebäudesanierung im Rahmen der Dorferneuerungsmaßnahmen beantragen zu können. Fördergelder von ca.180.000,-Euro sind zu erwarten.

Ursula Suchanka befürwortete in ihrer Wortmeldung für unsere Fraktion die Sanierungsmaßnahmen und betonte, wie wichtig auch der Ausbau des Jugendraumes ist, insbesondere als Treffpunkt für die Jugendlichen vor Ort und im Sinne der Gleichbehandlung. Ohne Gegenstimmen fasste der Stadtrat den Beschluss dem ermittelten zusätzlichen Sanierungsbedarf des Gemeindehauses zuzustimmen. Ebenso einstimmig erfolgte die Zustimmung zu weiteren erforderlichen Planungsleistungen.

Änderung des Bebauungsplans Nr.4 Goethestraße Einleitung des Verfahrens der Bauleitplanung und Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Eine Immobilienfirma plant auf einem Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.4 Goethestraße den Bau von Mehrfamilienwohnhäusern. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen ist allerdings eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Der Stadtrat hat nach der Vorlage des Bebauungsplans und den Erläuterungen des Bürgermeisters keine Bedenken und beschließt einstimmig der Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans. Außerdem ergeht der einstimmige Beschluss mit demVorhabensträger einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, um die Kostenträgerschaft zu regeln.

Sachstand: Neubau Bauhof

Herr Scheider vom Bauamt berichtet dem Stadtrat vom Baufortschritt des Neubaus des städtischen Bauhofes. Aktuell sind die Dachdeckerarbeiten im Gange. Ende August werden die Fenster eingebaut. Anschließend werden die Zufahrtswege gemacht. Im September beginnen die Trockenbauarbeiten. Noch auszuschreiben sind die Gewerke für die Tore, Türen und den Fließestrich. Die Elektroarbeiten müssen mangels eines Angebotes nochmals ausgeschrieben werden. Was die Baukosten betrifft, erklärt Herr Scheider, dass „Alles im Rahmen“ ist.

Sonstiges

675 Jahre Stadtrecht Uffenheim

Der 1.Bgm. teilt mit, dass ein angedachter Umzug an der Uffenheimer Kirchweih im September mangels Beteiligung nicht stattfinden kann. Einen Kommersabend zum Jubiläum der Stadt und für 50 Jahre Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim wird es im September aber geben. Ein Familientag mit vielen Aktionen wir auch geplant.

Immer gut informiert.

Ihre SPD-Fraktion

Udo Kurpiela

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