Grundstück für NETTO- Markt verkauft - Baubeginn am Karoline- Kolb- KIGA - Schon wieder Hochwasser in Uffenheim - Weitere Pumpe bestellt - Beitritt zur LAG Südlicher Steigerwald ruft positives Echo hervor - Ehemaliger SPD- Stadtrat Armin Gassner erhält kommunale Verdienstmedaille - Fehlende Reliefs am Partnerschaftsbrunnen in Auftrag gegeben - Mitteilungsblatt soll attraktiver werden - Entscheidung für weiteres Windkraftgebiet knapp verabschiedet - Kernwegenetz ausgearbeitet - Machbarkeitsstudie für Gesundheitszentrum in Auftrag gegeben - Rechnungsprüfung durchgeführt - Keine Privatisierung angestrebt - Änderung der Geschäftsordnung für mehr Transparenz - Gebührensatzung für's Freibad 2015 beschlossen
Stadtratsticker der SPD-Fraktion
Aus der Stadtratssitzung vom 31. Juli 2014
Bericht des Bürgermeisters:
Der NETTO- Markt rückt in greifbare Nähe. Die Fa. Auer- Grundbesitz GmbH IV hat das Grundstück gegenüber der ehem. Fa. Schmidt gekauft. Baubeginn wird März 2015 sein und die Eröffnung ist für November geplant.
Der Baubeginn für den Karoline- Kolb- Kindergarten ist für diese Woche geplant. Der Umbau darf nun auch ohne Beibehaltung der Glaskuppel realisiert werden. Für deren Erneuerung war nur ein Angebot abgegeben worden, das die Kostenschätzungen bei Weitem übertraf. Nachverhandlungen mit dem Landeskirchenamt hatten zu dem positiven Ergebnis geführt.
Am Samstag vor einer Woche wurde Uffenheim erneut von einem Wolkenbruch heimgesucht, der dazu führte, dass das Kanalsystem den Wassermassen nicht mehr Herr wurde. Etliche Keller wurden überflutet und mussten leergepumpt werden. BGM Lampe dankte den zahlreichen Feuerwehrleuten und Beschäftigten der Stadtwerke und des Bauhofs für deren unermüdlichen Einsatz. Dabei stellte sich heraus, dass eine Saugpumpe zu wenig zur Verfügung stand. BGM Lampe ordnete noch an Ort und Stelle deren Beschaffung an.
Der Beitritt zur LAG südlicher Steigerwald der Stadt Uffenheim würde allseits begrüßt und führte dazu, dass sich bereits weitere Gemeinden wie Ergersheim und Hemmersheim angeschlossen haben.
Der ehem. SPD- Stadrat Armin Gassner erhielt für seine Verdienste um die Stadt Uffenheim aus der Hand vom bayerischen Innenminister Joachim Herrmann in München die kommunale Verdienstmedaille in silber des Freistaates Bayern.
Die noch fehlenden Reliefs für die polnische Partnerschaftsstele am Brunnen vor der Stadthalle werden diese Woche gegossen.
Uffenheim kann beim Ausbau seines Breitbandnetztes mit einem 80-prozentigem Zuschuss seitens der Staatsregierung rechnen. Allerdings ist die Förderhöchstsumme auf 730.000 € gedeckelt.
Im Mitteilungsblatt der Stadt Uffenheim sollen zukünftig auch Berichte und Veranstaltungshinweise politischer Gruppierungen möglich sein. BGM Lampe erwähnte auch, das Mitteilungsblatt nächstes Jahr attraktiver zu gestalten.
Wieder aufgenommen wird zur diesjährigen Kirchweih am Freitag, den 5. September um 19.00 Uhr der Auszug der Stadträte und des Festwirtes vom Rathaus zum Festzelt. Freibier soll es allerdings nicht geben. Stadtrat Barz begrüßte die Änderung, werde doch mit dem Auszug wieder der eigentliche Bezug zur Kirche hergestellt.
Stadtratssitzung:
Am Brünnlein soll eine neue KFZ- Unterstellhalle entstehen. Die Zustimmung
wurde erteilt.
Gegenüber der Fa. Grammetbauer entsteht ein Lackierbetrieb mit Wohnhaus.
Im Bereich des ehem. Getränkemarktes Kuhn beantragt der neue Eigentümer die Errichtung von zwei überdachten Lagerbereichen. Dem Bauvorhaben wird stattgegeben, allerdings wird darauf hingewiesen, dass zukünftig das Be- und Entladen auf dem Grundstück zu erfolgen hat. Außerdem ist ein Nachweis der emissionsschutzrechtlichen Vorgaben und zur schadlosen Ableitung des Oberflächenwassers zu erbringen.
In Langensteinach beantragen die Eheleute Bidner die Aufstockung ihrer bestehenden Schleppergarage. Dem Vorhaben wird stattgegeben.
In Wallmersbach soll ein Carport errichtet werden. Auch dem Vorhaben wird zugestimmt.
Im Rahmen der Regionalplanänderung für ein potentielles Windkraft- Vorranggebiet im Grenzbereich zur Nachbargemeinde Ohrenbach, Adelshofen und Simmershofen wird die Stadt Uffenheim um Stellungnahme gebeten:
In einigen vorberatenden Sitzungen wurde das für und wieder einer erneuten Ausweisung eines Vorrang- bzw. Vorbehaltgebietes für Windkraft behandelt. Einig war man sich dabei, dass die Windkraft wohl zumindest zur Zeit die einzige Alterative darstellt, um den Ausstieg aus der Kernenergie zu bewerkstelligen.
Doch stoßen immer wieder gerade Windparks auf Gegenwind bei der Bevölkerung. Deswegen hat sich BGM Lampe dazu entschlossen, Zweifel und Widerstände in der Bevölkerung durch genügend Informationsveranstaltungen auszuräumen.
Mir selbst war die Eile der Entscheidung auch nicht nachvollziehbar, steht doch noch die Entscheidung der Bayerischen Staatregierung zur Abstandsregelung aus. Außerdem bin ich persönlich der Meinung, dass wir in unserem Bereich unsere Hausaufgaben in Sachen Windkraft mehr als zur Genüge gemacht haben. Aus diesem Grund stimmte ich gegen Ausweisung eines erneuten Gebietes, unabhängig davon, wer dies beantragt hätte.
Nach Vorabklärungen und mit Unterstützung durch das Amt für ländliche Entwicklung (ALE) wurde von den Kommunalen Allianzen A7- Franken West und Aurach Zenn die BBV Landsiedlung GmbH beauftragt , ein ländliches Kernwirtschaftswegenetz- Konzept für das Allianzgebiet zu entwickeln. Die Umsetzung bliegt den Kommunen und wird mit bis zu 75 % gefördert.
Ergänzend weist BGM Lampe darauf hin, dass im Vorfeld bei den Beratungen sämtliche Ortsbeiräte eingebunden waren.
Die in das zukünftige Kernwegekonzept aufgenommen Wege werden in den nächsten 15 bis 20 Jahren als Hauptverkehrswege der Landwirtschaft mit Synergieeffekten im Freizeitbereich sowohl im Ausbau als auch im Unterhalt gefördert.
*Im Rahmen der sog. EFRE- Förderperiode 2014 ist es erforderlich angesichts des geplanten „Gesundheitszentrums mit integrierter Tagespflege“ die Vorplanungs- und Untersuchungsleistungen zu vergeben.
Da die Bewerbung der Kommunalen Allianzen „Aurach- Zenn“ und „A7- Franken West“ die zweite Stufe des Auswahlverfahrens erreicht hat, muss das Leitprojekt „Demografie als Chance“ weiterentwickelt werden.*
Als Maßnahmenprojekte innerhalb dieses Rahmenkonzeptes sind gegenwärtig vorgesehen:
• Kompetenzzentrum Streuobst Burgbernheim
• Gesundheitszentrum Uffenheim
• Transitknoten Bahn/ Bus Emskirchen
• Innerörtlicher Lückenschluss / Leerstandsmanagement
In der zweiten Stufe der Bewerbung sollen die Leitkonzeption und die vorgesehenen Handlungs-felder vertieft sowie die Maßnahmenprojekte entwickelt werden.
Für die Machbarkeitsstudie soll ein Planungsbüro herangezogen werden. Um die Förderung zu erhalten sind drei Angebote erforderlich.
Die Ausschreibung und Vergabe der Machbarkeitsstudie erfolgt über die Umsetzungsbegleitung, Herrn Dr. Reister.
Angefordert waren folgende Büros:
• Büro Schirmer, Würzburg • BDA Franke und Messmer, Emskirchen • Büro Klärle; Weikersheim
Ein viertes Büro hatte nicht das erforderliche Gesamtkonzept erstellt.
Für die Stadt Uffenheim verbleibt ein Eigenanteil von ca. 5000,- €
*Vom 15. Bis 17. Juli 2014 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss eine Rechnungsprüfung durchgeführt. Die Einzelheiten und Ergebnisse der Prüfung können gerne im Rathaus eingesehen werden. Auf Antrag von 3. Bürgermeister Popp empfiehlt der Ausschuss dem Stadtrat, die Ergebnisse der Jahresrechnungen 2013 nach Art. 102 Abs. 3 zu entlasten. BGM Lampe hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Die Entlastung erfolgte einstimmig.
Einzig die Zuwendung an Parteien und bestimmte Vereine solle seitens der CSU- Fraktion besser beleuchtet werden.*
Nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO sind Gemeinden verpflichtet im 5- jährigen Turnus zu überprüfen, ob nicht durch Privatisierung einzelner Aufgabenbereiche eine Kostenreduktion und damit eine bessere Wirtschaftlichkeit erreicht werden kann. Der Stadtrat sprach sich samt Bürgermeister einstimmig gegen eine Privatisierung aus.
*Änderung der Geschäftsordnung:
§ 37 der Geschäftsordnung vom 01.05.2014 lautet:
….“Sitzungen, die der Vorberatung dienen, sind über § 23 hinaus nichtöffentlich.“… Nach Auskunft des Juristen des Bayerischen Gemeindetages, Hr. Dr. Andreas Gaß ist in der Geschäftsordnung eine solche Formulierung der „Generellen Nichtöffentlich von Vorberatungen rechtlich bedenklich.“
Aus Gründen der Rechtssicherheit, aber auch aus Gründen der Verppflichtung zur Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sollte der o.g. Passus aus § 37 der GO gestrichen werden.
§ 23 „Nichtöffentliche Sitzungen“ bleibt hiervon unberührt. Der Streichung wurde einstimmig zugestimmt.*
Durch den von unserer Fraktion angestrebten barrierefreien Umbau des Freibades wird dies von schwerbehinderten Personen mehr genutzt. Hier wurde nach einer Eintrittsermäßigung gefragt.
Die Arbeitsloseninitiative „ Die Insel“ hat mit Schreiben vom 18.06.2014 um Gebührenermäßi-gung für sozial Schwache gebeten.
Bei der letzten Gebührenanpassung wurden die Eintrittspreise gesamt abgesenkt. Als Begründ-ung wurde angeführt, dass man Niemanden diskriminieren wolle, wenn er seine ermäßigte Karte verlange.
Die Eintrittspreise für die Saison 2015 wurden wie folgt festgelegt (dabei haben wir uns an die Eintrittspreise der umliegenden Städte orientiert):
§1
*§ 5 Gebührenermäßigungen erhält folgende Fassung: (1)Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind in Begleitung geeigneter Begleitpersonen von den Benutzungsgebühren befreit.
Die ermäßigten Gebühren für Kinder und Schüler nach §6 gelten für Kinder und Jugendliche ab dem 7. Lebensjahr bis zum 17. Lebensjahr, sofern keine definierte Einzelfall- Gebührenregelung vorliegt, sowie für Auszubildende, Studenten, Dienstleistende nach dem Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bufdi’s), Erwerbslose, Hartz IV- Empfänger, Asyl- Bewerber aus dem Landkreis NEA- Bad Windsheim, Schwerbehinderte über 50 v.H. M.d.E. und Inhaber der Ehrenamtskarte des Landkreises NEA- Bad Windsheim.
(2) Schüler, Auszubildende, Studenten, Dienstleistende nach dem Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bufdi’s), Erwerbslose, Hartz IV- Empfänger, Asyl- Bewerber aus dem Landkreis NEA- Bad Windsheim, Schwerbehinderte über 50 v.H. M.d.E. und Inhaber der Ehrenamtskarte des Landkreises NEA- Bad Windsheim, haben sich auf Verlangen entsprechend auszuweisen.
§2
§ 6 (Gebührenarten und Gebührenhöhe) enthält folgende Fassung; Die Eintrittsgebühr zur Berechtigung der Benutzung des Freibades Uffenheim beträgt für eine:
[1] Tageseinzelkarte für Erwachsene 3,00 €
[2] Feierabendkarte ab 17.00 Uhr, Frühschwimmerkarte 1,50 €
[3] Ermäßigte Tageseinzelkarte für Besucher gemäß § 5 Abs. 2 und 3 1,50 €
[4] Tagesfamilienkarte /Eltern mit noch nicht volljährigen Kindern 6,00 €
[5] Dutzendkarte für Erwachsene 30,00 €
[6] Ermäßigte Dutzendkarte für Besucher gemäß § 5 Abs. 2 und 3 12,00 €
[7] Saisonkarte für Erwachsene 50,00 €
[8] Ermäßigte Saisonkarte für Besucher gemäß § 5 Abs. 2 und 3 25,00 €
[9] Saisonfamilienkarte 70,00 €
[10] Gruppenschülerkarte für Schulklassen und Behindertengruppen mit Betreuung bis 13.00 Uhr 0,50 € pro Person
[11] Campingplatzgäste
Erwachsene 1,00 €
Kinder frei*
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Ihr Stadtrat Andreas Schober