Stadtratsticker Februar 2015

08. März 2015

Allgemeine Bauanträge - Straße am Brünnlein vergeben - Anträge der CSU und Bürgerliste zugunsten eines Verkehrskonzeptes verschoben - Einkaufsmarkt im Norden steht nichts mehr im Wege - Verbesserungsbeiträge für die Abwasseranlagen sind unumgänglich - Brückensanierung am Aspachhof

Bekanntgabe der in öffentlicher Sitzung der Ausschüsse gefassten Beschlüsse:

  • Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Um- und Anbau eines Geschäftsgebäudes Am Hochholz wird erteilt

  • Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Erweiterung einer Unterstellhalle für landwirtschaftliche Geräte in Vorderpfeinach wird erteilt

  • Kenntnisnahme des Stadtrates über Errichtung und Betrieb eines Mastschweinestalles mit 1988 Tierplätzen, eines Getreidesilos, einer Vorgrube, einem Güllebehälter auf der Gemarkung Ulsenheim;

Belange der Stadt Uffenheim als Nachbargemeinde werden nicht berührt

  • Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten in der Rothenburger Str. wird nicht erteilt.

  • Antrag des Ortsbeirates Welbhausen zur Verbreiterung der Einmündung des Strüthweges (zwischen Uffenheim und Welbhausen) in die Staatsstraße 2419 wird zur weiteren Klärung der möglichen Vorgehensweise zurückgestellt.

Das Stadtbauamt sieht noch Klärungsbedarf und zieht einen Ortstermin in Betracht.

Vollzug des Baugesetzbuches

  • Fortführung der Erschließung im Baugebiet 15 „Gewerbegebiet nördlich der Bahnlinie“ Einstimmige Entscheidung des Stadtrates zur Vergabe der Bauleistungen an den günstigsten Anbieter, Firma Hanika aus Ochsenfurt zum vom Stadtbauamt geprüften Angebot von 101197,95 €.

  • Antrag der Fraktion Bürgerliste zur Kostenübernahmeerklärung für eine Linksabbiegespur auf der B13 in Höhe Buchenweg sowie zur Änderung der Verkehrsführung im Buchenweg (Einbahnstraßenregelung)

Im Zuge der Vorabklärung wird einvernehmlich festgestellt die zwei Punkte des Antrages im Stadtrat getrennt zu behandeln.

Die Bürgerliste begründet den Antrag zur Einbahnstraßenregelung mit einer angeblich zu erwartenden Verkehrsproblematik durch den zunehmenden Durchgangsverkehr und den Engstellenbereich des Buchenweges bei Einmündung in die Georgiistr.

Der Argumentation der Bürgerliste stehen die anderen Fraktionen skeptisch gegenüber, da eine Reglementierung der Straßenführung zum jetzigen Zeitpunkt als überflüssig erachtet wird.

Die Engstelle ist den Autofahrern und Fußgängern in der Siedlung bekannt und ein umsichtiges Verhalten in der Tempo 30 – Zone ist gegeben.

Nur die zu einem späteren Zeitpunkt zu entwickelnde Verkehrskonzeption für den ganzen Bereich Buchenweg/Würzburger Str. stand außer Frage.

Der Antrag zur Änderung der Verkehrsführung wird nach erfolgter Diskussion mit 15 : 3 Stimmen abgelehnt.

Der Antrag zur Kostenübernahmeerklärung des Investors an einer vom Stadtrat beschlossenen Linksabbiegespur wird ausführlich diskutiert.

Hermann Schuch als 2. Bürgermeister weist seitens der Stadt auf die Gespräche des 1. Bgm. Lampe mit dem Investor hin, der eine Abbiegespur nicht mehr mitfinanzieren will, da er schon den Buchenweg teilweise ausbaut (ca. 70000,- ) und die komplizierte Sicherstellung der Oberflächenwasserableitung (ca. 100000,-) ins Geld geht.

SPD- und CSU-Fraktion sehen den Bürgerwillen als Priorität und wollen deshalb schnellstens den Einkaufsmarkt verwirklicht sehen und den Baubeginn durch solch einen Antrag nicht noch weiter zu verzögern oder gar zu verhindern. Der Antrag wird deutlich mit 14 : 4 Stimmen abgelehnt.

  • Beratung und Beschlussfassung über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung zur Entwurfsplanung der 6.Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen

Feststellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans

  • Beratung und Beschlussfassung über die während „Vorhaben- und Erschließungsplan Buchenweg-Nördlicher Stadtrand, Sonstiges Sondergebiet-Einzelhandel eingegangenen Stellungnahmen

  • Satzungsbeschluss Einstimmig werden vom Stadtrat nach Sichtung der Stellungnahmen und den erfolgten Abwägungsempfehlungen der zuständigen Firma Rupsch-Architektur diese zur Kenntnis genommen, berücksichtigt oder bleiben unberücksichtigt, der Änderung des FNP und dem Erlass als Satzung zugestimmt

    Erhebung eines Verbesserungsbeitrages für die Abwasseranlage Uffenheim

  • Grundsatzentscheidung über die Beitragserhebung

  • Festlegung des auf den Beitrag umzulegenden prozentualen Anteils vom umlagefähigen Aufwand

  • Übergangsregelungen für die Herstellungsbeiträge aufgrund der Umstellung des Beitragsmaßstabs auf die tatsächliche Geschossfläche

Fakten:

Ein noch vom „alten Stadtrat“ im Jahr 2013 beauftragtes Satzungsbüro errechnete mit einer Neukalkulation der Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungs- und Abwassereinrichtungen sowie der Berechnung eines Verbesserungsbeitrages für die Abwassereinrichtung ca. 5,5 Mio. Euro Investitionskosten. 4,3 Mio. Euro können davon auf die Grundbesitz- und Hauseigentümer umgelegt werden.

Berechnungsmaßstab für jeden Grundstück- und Hauseigentümer sind die jeweilige Grundstücksgröße und Geschossflächen des Gebäudes. In der Stadtratssitzung wurden dazu nach eingehender Diskussion drei Anträge formuliert:

  • 100 % Umlegung der Kosten in zwei Raten im Jahr 2015 und 2017

  • 60% Umlegung sofort und 40% über Wassergebühren

  • Entscheidung wird auf die nächste Stadtratssitzung vertagt

Letzterer wird einstimmig angenommen, nachdem die zwei anderen zurückgenommen wurden.

So besteht die Möglichkeit den Bürgerwillen in die Entscheidung mit einzubeziehen. Klärungsbedarf kann in der Bürgerversammlung am 5.März in der Stadthalle geleistet werden.

Hochwasserfreilegung Brackenlohr/Aspachhof

  • Brückensanierung Aspachof

  • Geänderter Durchführungsbeschluss

Einstimmig wurde der schon lange geplanten und immer wieder aufgeschobenen Sanierung zugestimmt.

Diese erfolgt nach Abtragung der maroden Brücke jetzt laut Stadtbaumeister mittels eines Stahlfertigteils als Durchlass.

Die Kosten dafür betragen ca. 43000,- Euro.

10000,- werden für die Pfahlgründung fällig.

Planungs- und Gutachtenkosten von ca.15000,- sind schon angefallen.

Ihre SPD- Fraktion

Udo Kurpiela

Quelle des Bildes: HP Kläranlage Uffenheim

Teilen