Stadtratsticker 25.01.2018

29. Januar 2018

Bericht des 1. Bgm. Wolfgang Lampe – Bekanntgaben und Beschlüsse aus dem Finanz- und Verwaltungsausschuss – Vollzug des Baugesetzbuches - Straßenausbaubeiträge

TOP 1 Geschäftsregularien

Die Beschlussfähigkeit des Stadtrates ist gegeben. Die Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom Dezember 2017 erfolgt. Auf Antrag des Vorsitzenden wird beschlossen einen Nachtrag zur Tagesordnung (Straßenausbaubeiträge betreffend) aufzunehmen.

TOP 2 Bericht des 1. Bürgermeisters

  • Wolfgang Lampe hat in erneuten hartnäckigen Verhandlungen mit der zuständigen Verkehrsaufsichtsbehörde an verschiedenen problematischen Stellen eine Verkehrsberuhigung in der Stadt und damit eine zusätzliche Sicherheit ihrer Bürger im Straßenverkehr erreicht. Folgende Maßnahmen werden demnächst umgesetzt:
  • Tempo-30-Zone am Kiga St.Johannis (Adelhofer Straße) auf ca.50m von Montag bis Freitag zwischen 7.30Uhr und 17.30Uhr *Tempo-30-Zone an der Grund- und Mittelschule bis Hallenbad (Schulstraße)von Montag bis Freitag zwischen 7.00Uhr und 17.00Uhr *Tempo-70-Zone in der Rothenburger Straße ab Ortschild bis Einmündung in die Schulstr. nicht nur stadteinwärts sondern jetzt auch stadtauswärts *Versetzung des Ortsschildes in der Adelhofer Straße bis nach der Einmündung Theodor-Heuss-Ring und somit auch die Erweiterung derTempo-50-Zone
  • Straßensanierung, Gehwegerstellung und Installierung der Fußgängerampel in der Rothenburger Straße wird im Frühjahr zum Abschluss gebracht
  • Beginn der Kanal-und Straßensanierungen in der Custenlohrer Str.in 3 Bauabschnitten (Beginn mit Einmündung zur Rothenburger Str. bis Einmündung Fohlenhofweg, Fortsetzung von Einmündung Fohlenhofweg bis TÜV, Abschluss von TÜV bis Ortsschild). Somit ist die Erreichbarkeit des TÜV während der Baumaßnahmen durchgehend gewährleistet
  • Fortführung der Instandsetzungsarbeiten am Gebäude in der Ansbacher Str.26

TOP 3 Bekanntgaben über Informationen aus dem Verwaltungs- und Finanzausschuss

  • Geschäfte der lfd. Verwaltung mit Antrag auf Erlaubnis der Kirchenorgelrenovierung in Wallmersbach und Fassadensanierung eines Anwesens in der Schlossstr.
  • Bau eines Einfamilienhauses im Theodor-Heuss-Ring im Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • Weitere Erschließungsmaßnahmen sind im Baugebiet Adelhöfer Siedlung erst wieder nächstes Jahr geplant
  • Plätze in der Kiga am Obstgarten sind jetzt mit 50 %Flüchtlingskinder belegt. Deswegen wurde in der Grundschule nochmals eine Vorschulgruppe für Flüchtlingskinder eingerichtet
  • Bayer. Staatsministerium hat ein neues Kommunalinvestitionsprogramm erlassen(für unseren Landkreis sind 1,833 Mio.€ vorgesehen). In Betracht gezogen wird von der Stadtverwaltung sich zu bewerben, um Fördergelder für den Umbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung an der Grund- und Mittelschule zur offenen Ganztagseinrichtung abzuschöpfen
  • Die Informationsveranstaltung zum Dorfgemeinschaftshaus in Welbhausen wurde am 10.01.2018 durchgeführt

TOP 4 Bekanntgaben von Beschlüssen aus den Ausschüssen

Gemeindliches Einvernehmen für den Neubau eines Kombibehälters für Lösch- und Regenwasser auf der Gemarkung Brackenlohr wird einstimmig erteilt.

Sachstandsbericht über das Mitteilungsblatt der Stadt Uffenheim Das seit einem Jahr neu eingeführte und an alle Haushalte kostenlos verteilte Mitteilungsblatt wird von der Bevölkerung gut angenommen. Auch andere Institutionen und Vereine veröffentlichen darin. Vertraglich vereinbart mit dem Verlag sind 16 Textseiten pro 14-tägige Auflage. Die Nachverrechnung zusätzlicher Seiten ist teurer. Der Ausschuss beschließt deshalb einstimmig, den Vertrag mit dem Verlag so abzuändern, dass ab sofort 18 Textseiten zu einem Festpreis von 940,-€ je Ausgabe veröffentlicht werden.

Instandsetzung der Stützmauer der Weiheranlage in Rudolzhofen Der Pächter der Weiheranlage ist der Fischereiverein. Die Stützmauer aus Natursteinquadern ist instabil und müsste auf ca. 25 Meter erneuert werden. Das Stadtbauamt rechnet mit Sanierungskosten von ca. 52000,-€. Der Ausschuss vertagt die Entscheidung darüber, da erst noch andere Instandsetzungsvarianten erstellt werden sollen.

Errichtung eines neuen Kinderspielplatzes in Kleinharbach Der Verwaltungsausschuss hat in der Sitzung im September 2017 die Neuanlage eines Spielplatzes in dem Ortsteil beschlossen. Die Spielgeräte werden sich aus einer Schaukel, Federwippe und einer Spielanlage mit Turmpodest, Rutsche, Kletternetz u.a. zusammensetzen. Die Kosten hierfür inklusive Montage belaufen sich auf ca. 14200,-€. Für Erdarbeiten und Bauhofleistungen sind nochmals 10000,-€ zu veranschlagen. Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig, den Spielplatz wie dargestellt zu gestalten und im Haushaltsplan den Ansatz auf 25000,- zu erhöhen.

TOP 5 Vollzug des Baugesetzbuches, Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr.16

Ein Grundstückseigentümer in der Pfeinacher Straße stellt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans um sein Grundstück anderweitig bebauen zu können als im Bebauungsplan vorgeschrieben ist (Teilflächen sind als Grünflächen ausgewiesen). Städtebauliche Grundsätze, u.a. die Einbindung in die umgebende Landschaft durch Eingrünungsmaßnahmen, sind im Bebauungsplan festgesetzt. Der Verwaltungsausschuss sieht deshalb keine Notwendigkeit zur Änderung des gültigen Bebauungsplanes und lehnt den Antrag einstimmig ab.

TOP 6 Straßenausbaubeiträge – Aussetzung der Stundungsvereinbarungen

Aufgrund des aktuell von der Landes-CSU gefassten Beschlusses die Straßenausbaubeitragssatzungen (kurz „Strabs“ genannt ! )bayernweit abzuschaffen, wurde dieser Punkt kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt. W. Lampe begründet dies mit der unsicheren Rechtslage in der nächsten Zeit. Für die derzeit laufenden Sanierungsmaßnahmen in der Bahnhof-, Ansbacher-, Rothenburger- und Custenlohrer Str. stehen mit den Anliegern noch Stundungsvereinbarungen zur Zahlung offen. Der Betrag beläuft sich auf 131729,- €. In diesem Zusammenhang macht der 1. Bürgermeister deutlich, ab sofort von den Bürgern keine Zahlungen mehr bzgl. der „Strabs“ zu verlangen und auch noch ausstehende Beträge nicht einzuziehen. Erst bei geschaffener Rechtssicherheit könne die Verwaltung die weitere Vorgehensweise in dieser Sache absehen. Inwieweit sich dann die neue Rechtslage auf die bereits abgeschlossenen und fertig abgerechneten Straßensanierungsmaßnahmen auswirke, werde sich zeigen. In den letzten 10 Jahren wurden von der Stadt insgesamt 896351,-€ an Straßenausbaubeiträgen von den Anliegern eingenommen. Bei möglichen Rückzahlungsforderungen der Bürger hoffe der Bürgermeister auf „eine hundertprozentige Entschädigung durch die Staatregierung“.

Seitens unserer Fraktion macht Wolfgang Barz deutlich, dass auch wegen der anstehenden Landtagswahl im Herbst die Abschaffung der Satzung kommen werde. „Aufgabe der Landesregierung“ sei es dann aber, von den Bürgern eingeforderte Beitragsrückerstattungen zu übernehmen und nicht die Kommunen damit zu belasten.

Die anderen Fraktionen geben ihre Stellungnahmen zu diesem Tagesordnungspunkt ebenfalls ab und der Stadtrat beschließt ohne Gegenstimmen auf Antrag des Vorsitzenden, die Stundungsraten für die offenen Straßenausbaubeiträge bis zum Beschluss des Bayr. Landtages zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes auszusetzen.

Immer gut informiert!
Ihre SPD-Fraktion
Udo Kurpiela

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