SPD-Stadtratsticker Juli 2016

05. August 2016

Bericht des 1. Bgm. W. Lampe – Bekanntgaben und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses – Vollzug des Baugesetzbuches – Kernwegenetz - Fensteraustausch in der Stadthalle- Kommunalabgabengesetz – Altstadtsanierung

Vor Beginn der öffentlichen Sitzung gedachte der Stadtrat auf Anregung des 1. Bürgermeisters der Opfer von Gewalt und Terrorismus in den letzten Wochen.

Unserem 1.Bgm. Wolfgang Lampe war es auch wichtig an den tragischen Tod eines 16-jährigen Jugendlichen aus Uffenheim bei der Berlinfahrt der Kandidaten des Stadtjugendrates zu erinnern und ihn in das Gedenken einzuschließen. Sein Dank galt den Notfallseelsorgern, den Betreuern und Helfern vor Ort und den Menschen in Uffenheim, die den vom Geschehen Betroffenen beistanden.

In diesem Zusammenhang sprach Dr. Streng unserem Bürgermeister seinen Dank dafür aus, dass er den Stadtrat so schnell und umfassend über das tragische Ereignis informiert hatte.

Bericht des 1. Bürgermeisters

  • Die Stadtwerke bieten allen Hausbesitzern der Verwaltungsgemeinschaft eine Thermografieuntersuchung an. Die dabei erstellte Aufnahme zeige deutlich, an welchen Stellen des Hauses Energie- und Wärmeverluste aufträten (Preis: 89,-€).
  • Der Umbau des ehemaligen AOK-Gebäudes zur Flüchtlingsunterkunft wird erst im September abgeschlossen. Die Informationsveranstaltung für die Anwohner wird zeitnah dazu stattfinden.
  • Eine „Super Sommer Mallorca-Party” findet am 6.08. im Freibad statt. Der Veranstalter ist eine externe Event-Agentur, die auch für das Sicherheitskonzept verantwortlich ist. Eintritt ist für Personen ab 16 Jahren erlaubt.
  • Wegen des schlechten Fahrbahnbelages der Bahnhofstraße ab der Kreuzung Ringstraße und einem erhöhten Verkehrsaufkommen wegen überörtlichen Umleitungen ist in diesem Bereich eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 KMH angeordnet worden.
  • Die Planungen für die Kirchweih am ersten Septemberwochenende sind seitens der Stadt abgeschlossen.

Bekanntgaben aus dem Verwaltungsausschuss

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

  • Am Hochholz: Neubau einer Verkaufs- und Pflegehalle für PKW und Außenverkaufsfläche
  • Ludwig –Erhard-Platz: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
  • Theodor-Heuss-Ring: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
  • Landwehrstraße(Industriegebiet Langensteinach): Neubau einer Leichtbaulagerhalle
  • Südring: Neubau einer Trampolinhalle mit drei Abteilungen und Besucherparkplatz (neues sportliches Freizeitvergnügen)

Vom Ausschuss einstimmig genehmigt:

  • Gerlach-von-Hohelohe-Str.: Errichtung einer Dachgaube
  • Wallmersbach: Teilabbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudes und Erweiterung des Wohnhauses
  • Karl-Arnold-Str.: Sanierung eines Flachdaches durch Aufsetzen eines Pulsdaches
  • Fürther Str.: Errichtung einer beleuchteten Werbeanlage

Außerdem genehmigt der Finanzausschuss einstimmig einen Solidaritätsbeitrag für die Hochwassergeschädigten in Obernzenn von 6274,-€ (1,-€/Einwohner).

Kurzfristig weil dringlich wird ein zusätzlicher Tagesordnungspunkt aufgenommen: Wegen Bauvoranfragen zum Bau von Mehrfamilienhäusern mit drei Geschossen im neuen Wohngebiet Adelhöfer Siedlung entscheidet der Stadtrat das Baugebiet dafür außerplanmäßig weiter zu erschließen. Der Wohnungsbedarf dafür ist nach unserer Meinung und ebenso der anderen Fraktionen (bis auf eine Gegenstimme) vorhanden. 35000,-€ für Kanalarbeiten und 57000,-€ für den Straßenbau werden dafür vom Bauamt angesetzt.

Vollzug des Baugesetzes

Umsetzung von Ausgleichsflächen im Industriegebiet Langensteinach, Herstellung eines Entwässerungsgrabens und Durchführungsbeschluss

Basierend auf einem Stadtratsbeschluss von 2o12 und der mehrmaligen Aufforderung des Landratsamtes diesen auch umzusetzen, werden die festgelegten Ausgleichsflächen (6600qm) aktuell mit Baukosten von ca. 35000,-€ beziffert.

Laut Bescheid des Wasserwirtschaftsamtes von 2o14 muss im Bereich der Möbelfirma ein zusätzlicher Entwässerungsgraben zur Ableitung des Wassers aus dem angrenzenden Wald und der Flur errichtet werden. Dieses Wasser darf laut Amtsvorgabe nicht weiterhin durch die bereits bestehenden Regenrückhaltebecken für Regenabflusswasser des Industriegebietes verlaufen. 40000,-€ müssen dafür angesetzt werden. Der Stadtrat beschließt einstimmig die wasserrechtlichen Vorgaben umzusetzen und diese Baumaßnahme noch dieses Jahr aus Gründen der Kostenersparnis zusammen mit dem Anlegen der Ausgleichsflächen in Auftrag zu geben.

Kernwegenetz

Entwurfsplanung für den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraßen von der Kreisstraße NEA 43 nach Vorder- und Hinterpfeinach

Der Stadtrat billigt einstimmig die Planung der danach 4,50m breiten Straße mit einem jeweils 1m breiten Bankett und die Durchführung der Maßnahme im Rahmen der FAG-Förderung von 60% der Baukosten, die sich insgesamt auf ca. einer Million Euro belaufen werden.

Fensteraustausch an der Stadthalle

Durchführungsbeschluss im Rahmen der KIP-Förderung

In Anbetracht der erforderlichen energetischen Sanierung was die Fenster der Stadthalle betrifft, steht für unsere Fraktion außer Frage im Rahmen der zu erwartenden Förderung von 80% der Kosten (172000,-€ bei 215000,-€ Gesamtkosten) durch das Kommunale Investitionsprogramm, dieser Baumaßnahme zuzustimmen.

Angedacht ist eine Dreifachverglasung mit einem Holz-Alu-Fensterrahmen um Instandhaltungskosten in Zukunft minimieren zu können. Ein um 40% niedrigerer Energieverbrauch wird dadurch angestrebt.

Alle Fraktionen sehen dies genauso, der Durchführungsbeschluss wird einstimmig befürwortet und der Stadtrat unterstützt somit die Entscheidung des Ausschusses.

Kommunalabgabengesetz

1.Bgm. Wolfgang Lampe informiert zu Beginn dieses Punktes über die Neufassung des seit 01.04.16 geltenden Kommunalabgabegesetzes. Das darin enthaltene Straßenausbaubeitragsrecht ist für die Sitzung relevant. Weiterhin gilt dabei, dass die grundsätzliche Beitragspflicht für Grundstücksbesitzer erhalten bleibt. Ausnahmen davon können nur schuldenfreie Gemeinden machen.

Der Stadtrat beschloss übrigens schon im Oktober 2002 eine Straßenausbaubeitragssatzung, die bis heute gültig ist und Einmalbeiträge für die Anlieger vorsieht.

Neu ist hingegen, dass das Gesetz den Gemeinden ermöglicht, als Alternative zu den Einmalbeiträgen auch wiederkehrende Beiträge(verteilt über mehrere Jahre) erheben zu können.

Im Finanzausschuss wurden zuvor intensiv die Vor- und Nachteile dieser zwei Möglichkeiten diskutiert. Sowohl die Entscheidung über die Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen als auch die Entscheidung über eine Senkung der städtischen finanziellen Eigenbeteiligung in der bestehenden Satzung wurden zur Beratung in die Fraktionen verwiesen.

In der Stadtratssitzung äußern die Fraktionssprecher aller Fraktionen die Meinung, dass die bestehende Satzung seit 2002 bekannt sei und sich bewährt habe. Eine grundsätzliche Änderung verunsichere die Bürger nur. Außerdem bräuchten wiederkehrende Beiträge eine Vorleistung der Verwaltung in Form einer komplizierten und teuren Bewertung und Einteilung der Straßen.

Einstimmig erfolgt der Beschluss die bewährte Straßenausbaubeitragssatzung beizubehalten.

Altstadtsanierung

Zuwendungen für Privatsanierungen im Rahmen der Städtebauförderung

Im April wurde vom Stadtrat die Satzung „Erweiterung des Sanierungsgebietes Altstadt“ beschlossen. In diesem Gebiet können Privateigentümer die Erneuerung von Fassaden, Dächern, Türen, Fenster, Vor- und Hofräume im Rahmen der Satzungsvorgaben bezuschussen lassen.

In der Regel werden 20% der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert. Man muss dazu aber mindestens 8000,-€ investieren. Höchstens werden maximal 30000,- gefördert. Ausnahmen von diesen Förderrichtlinien unterliegen Einzelgenehmigungen. Der Stadtrat beschließt einstimmig das bereits seit 1998 bestehende Förderprogramm mit den neuen Änderungen der Richtlinien auch auf das erweiterte Sanierungsgebiet anzuwenden.

Damit endete die in Harmonie und Einigkeit verlaufene letzte Stadtratssitzung vor der Sommerpause.

Ihre SPD-Stadtratsfraktion
Udo Kurpiela

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